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lili – wilde welt…

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sorry, this time i won't be able to post in many languages...hallo liebes tagebuch,das ist schon eine wilde welt, in der ich da gelandet bin! da ist sooo viel los, und sooo verrückte sachen. hört euch nur mal beispielhaft folgende erlebnisse an:golfen jaja, ich war golfen. also genau genommen hab’ ich selber nicht gegolft – aber ich war ganz nah dran! za-opa & papa haben gespielt, die damenrunde (also za-oma, mama und ich) kamen dann nach. war ein toller tag: ich habe viel gesehen, gegessen, ausgeruht, gegessen, umgezogen, gegessen, auf opas arm gelegen, gegessen… was will man mehr? fläschchenich glaube ich bin eine recht schlaue. jedenfalls lern’ ich sehr schnell (und das sag’ nicht nur ich!) neulich hab ich mich mal an das thema fläschchen gemacht. da machen ja viele ein riesenzenober: wird sie trinken, verträgt sie es, sind die löcher zu klein, zu groß, die milch zu kalt, zu warm… pfhhh, für mich ist das kein problem. mama hat einfach milch abgesaugt, und oma hat mich gefüttert. und dann hab ich bei opa geschlafen… auch unser fläschchenwärmer kam zum einsatz (danke adleffs!). obwohl wir ihn noch nicht so richtig gebarucht haben: schließlich war das ganze nur ein test für echte ernstfälle. aber dann muß man auch sein material kennen! rechtsstreitnochmal zum thema verrückte welt: da bin ich gerade erstmal gute 5 wochen auf dieser welt, und schon werd’ ich in rechtliche dispute verwickelt! also ich persönlich wurde zwar nicht angegriffen, aber meine mama und mein papa. da mama ja auch rechtsverdrehung gelernt hat, hat ein anderer rechtsverdreher ihr einen strick drehen wollen, weil wir angeblich mein tagebuch nicht akurat genug pflegen! das muß man sich mal vorstellen! hier ein auszug aus seinem schreiben:(...) ernstes Telefonat über die Art und Weise wie ihr Eure Internet Appearance (Lili) pflegt. (...)Im übrigen ist das strafbar. Ich rufe nochmals in Erinnerung:§ 223 StGB"Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft"Unter körperlicher Mißhandlung ist - wie Du seit dem ersten Semester weißt - jede üble und unangemessene Behandlung zu verstehen, die das körperliche Wohlbefinden mehr als unerheblich beeinträchtigt. Des Weiteren brauche ich Dir sicher nicht in Erinnerung zu rufen, dass dieser Tatbestand auch durch Unterlassen erfüllt werden kann.Ein Blick in die Kommentarliteratur gibt da ein schönes Beispiel: "Die Mißhandlung kann auch durch Unterlassen begangen werden, etwa durch Vorenthaltung der Nahrung trotz Unterhaltspflicht" (Tröndle/Fischer 51. Auflage 2003, § 223 Rdnr.3). Ein besseres und offensichtlicheres Beispiel hätte mir gar nicht einfallen können. Dadurch dass Ihr uns angefixt habt, wurde eine Unterhaltspflicht Eurerseits begründet. Dafür beweistaugliche Personen zu finden wird mir nicht schwerfallen. Ebenfalls leicht wird es sein zu beweisen, dass Ihr dieser Unterhaltspflicht nicht nachgekommen seid. Der letzte Eintrag ist vom 5. Juli. Heute ist der 12. Juli. SCHON MAL 7 TAGE OHNE NAHRUNG AUSGEKOMMEN??????Der Tatbestand ist damit zweifelsfrei erfüllt. Rechtfertigungsgründe bestehen nicht (Faulheit ist nicht anerkannt). Schuldausschließungsgründe ebensowenig. DAMIT SEID IHR STRAFBAR!!!!!!Ich hoffe, dass diese definitiv letzte außergerichtliche Aufforderung fruchtet.Lieben Gruß [ZENSUR]P.S.: Ich habe Till cc gesetzt, damit er sich den Folgen auch seines Handelns bewußt ist.so, das war’s für heute. nach der harten rüge werde ich versuchen in zukunft mein tagebuch aktueller zu pflegen – und eine rechtsversicherung werde ich auch abschließen.a propos aktuell: schaut mal, welch schönen fussball-beitrag ich gefunden habe:

gay referee

schönen tag euch allen,servus,– lili.

Written by Till Gartner

July 13th, 2006 at 11:06 am

Posted in famiLili

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